Internationale Zusammenarbeit und Klimafinanzierung
«What do we want? Climate justice!» Die Klimakrise ist eine globale Krise und die Schweiz muss ihre internationale Verantwortung nach dem Prinzip der Klimagerechtigkeit wahrnehmen.
Du liest die Kurzfassung des Klimaaktionsplans. Hier kannst du das Kapitel in voller Länge lesen:
Überblick
Die Schweiz soll ihre Verantwortung für die Klimakrise im globalen Kontext wahrnehmen; die Schweizer (Klima-) Politik und Massnahmen sollen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem historischen CO2-Fussabdruck der Schweiz basieren. Dies erfordert die Berücksichtigung von Treibhausgasemissionen durch Konsum, Investitionen und Geschäftstätigkeiten in der Förderung fossiler Brennstoff, Abholzung und anderer umweltschädliche Tätigkeiten. Klimagerechtigkeit muss zum Hauptanliegen der internationalen Klimapolitik der Schweiz werden. Klimagerechtigkeit bedeutet, eine politische Herangehensweise für die Klimakrise zu wählen, die auf ethischen Kriterien aufbaut, nicht nur in Bezug auf zukünftige Generationen, sondern auch in einem gegenwärtig historisch-geographischen Kontext: Während die Einen verantwortlich sind oder sogar davon profitieren, spüren die Anderen die Konsequenzen oder müssen dafür bezahlen.
Es ist daher nicht akzeptabel, die drastischen Konsequenzen der Erderhitzung als ein rein technisches Umweltproblem anzusehen. Folglich umfasst das Konzept der Klimagerechtigkeit nicht nur die Frage der Generationengerechtigkeit, sondern auch die Themen globaler Verteilungsgerechtigkeit und Gleichheit. Dies bedeutet, dass Emittent*innen wie die Schweiz bedeutend mehr zur globalen Reduktion menschengemachter Treibhausgase beitragen müssen als die Länder des Globalen Südens, die viel weniger Emissionen pro Kopf verursachen.
In Bezug auf die Finanzierung von Klimaschutz bedeutet Klimagerechtigkeit, dass die im Pariser Abkommen festgehaltene Pflicht der Industrieländer, gemeinsam hundert Milliarden US-Dollar pro Jahr für Klimaschutz und -anpassung in Entwicklungsländern bereitzustellen. Unter Berücksichtigung des Schweizer Fussabdrucks würde dies einem Beitrag von 1 Milliarde Schweizer Franken pro Jahr entsprechen. Klimaschutz darf jedoch nicht zu Lasten der Entwicklungszusammenarbeit erfolgen. Die ärmsten und gefährdetsten Bevölkerungsgruppen im Globalen Süden im Kampf gegen die Klimakrise zu unterstützen, ist nicht dasselbe wie Armut oder Ungleichheit zu bekämpfen. Die Reduktion von Treibhausgasen (Minderung) und der Schutz gegen die Folgen des fortschreitenden Klimawandels (Anpassung) können Entwicklungszusammenarbeit ergänzen, sie aber nicht ersetzen.
Momentan blicken die Schweiz und andere Länder des Globalen Nordens ins Ausland, insbesondere in den Globalen Süden, um dort ihre Emissionen zu kompensieren. Allerdings verleiht dies den Staaten das falsche Gefühl, man könne die Reduktion der eigenen THG-Emissionen weiterhin hinauszögern. Zudem sind die Resultate vieler Kompensationsprojekte fragwürdig oder verletzen sogar Menschenrechte. Treibhausgasemissionen sollen daher nicht durch den Kauf International übertragener Reduktionsergebnissen (ITMO) und/oder ausländischer Kompensation externalisiert werden.
Freihandelsabkommen sind durch Rodungen, die Untergrabung lokaler landwirtschaftlicher Praktiken und die Verletzung von Menschenrechten eine der treibenden Kräfte hinter der Klimakrise.
Die Umsetzung von Klimagerechtigkeit muss deshalb auch Handelsabkommen mit einbeziehen. Das Respektieren von Menschenrechten sowie internationaler Umweltschutzabkommen haben Vorrang vor den Bestimmungen anderer internationaler Verträge, insbesondere Handelsabkommen. Im Zweifelsfall soll die Umsetzung von Bestimmungen in Handelsabkommen ausgesetzt werden. Die Schweiz sollte sich ausserdem für die Aufnahme dieses Prinzips ins internationale Recht einsetzen.
Während der CAP verlangt, dass die Schweizer Treibhausgasemissionen bis 2030 netto null erreichen, braucht es ein ähnliches, rechtlich bindendes Ziel auf internationaler Ebene.
Das Ziel des Vertrags über die Nichtverbreitung von fossilen Brennstoffen (Fossil Fuel Non-Proliferation Treaty) ist es, durch ein rechtlich bindendes Abkommen global aus fossilen Energieträgern auszusteigen. “Nichtverbreitung” bezieht sich auf die Erschliessung/Förderung neuer fossiler Energiequellen. Der Vertrag basiert auf dem Beispiel des Atomwaffensperrvertrags (Nuclear Non-Proliferation Treaty), welcher während des Kalten Krieges ausgehandelt wurde. Der grosse Unterschied zum Pariser Abkommen ist die legale Verbindlichkeit, die es Mitgliedstaaten ermöglicht, wirtschaftliche Sanktionen gegen Staaten zu verhängen, die den Vertrag missachten.