Vor über einem Jahr reichten elf Anwohner*innen Beschwerde gegen den Betrieb des fossilen Reservekraftwerks in Birr ein. Eine Anwohnerin zog das Urteil mit Unterstützung des Klimastreiks weiter an das Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht hiess in seinem letztinstanzlichen Urteil die Beschwerde gut. Das Gericht stellte fest, dass die gesetzliche Voraussetzung für die Bereitstellung und den Betrieb des Reservekraftwerks gestützt auf das Landesversorgungsgesetz in Birr nicht gegeben war.

“Dieses historische Urteil zeigt, dass der Bundesrat ohne Grundlage die fossile Zerstörung durch den Bau des Reservekraftwerks vorangetrieben hat. Er tat dies über die Köpfe der Bevölkerung hinweg und ohne Prüfung der Umweltauswirkungen”, meint Lena Bühler, Verfasserin der Beschwerde.

Gillian Müller, Beschwerdeführerin aus Birr, meint zum Urteil: “Ich freue mich riesig über den Entscheid des Gerichts und bedanke mich für dieses faire Urteil. Ich sah es als meine moralische Pflicht an, gegen die Verfügung des Bundesrates Einsprache zu erheben. Dieser sollte im Interesse der Bevölkerung handeln und die Erneuerbaren ausbauen.”

Der Klimastreik fordert nun, dass das fossile Reservekraftwerk in Birr umgehend zurückgebaut wird, da für dessen Existenz keine Grundlage besteht. Die Kraftwerke in Cournaux und Monthey sollten ebenfalls nicht mehr länger als Reserve unter Vertrag des Bundes stehen. Ausserdem muss die Ausschreibung von neuen fossilen Kraftwerken, welche bis 2041 in Betrieb sein könnten, abgebrochen werden. Das Parlament muss die dazugehörige Gesetzesänderung des Stromversorgungsgesetzes entschieden ablehnen.

Jonas Kampuš sagt: “Dieses Urteil zeigt, dass der Bundesrat voreilig gehandelt und nicht alle klimafreundlichen Möglichkeiten zur Verbrauchsreduktion von Strom ergriffen hatte. Bundesrat, Parlament und Stimmbevölkerung müssen nun den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben - mit der Annahme des Stromgesetzes am 9. Juni und darüber hinaus. Gleichzeitig muss der Stromverbrauch gesenkt werden.”

Bestärkt durch dieses Urteilt ruft der Klimastreik Schweiz am 19. April im Zuge des Globalen Klimastreiks zum Widerstand gegen fossile Infrastruktur auf. Demonstrationen und Aktionen in zahlreichen Städten sind geplant.