Die Corona- sowie die Klimakrise stellen unsere Gesellschaft vor riesige Herausforderungen. Entscheidungen, die momentan getroffe werden, sind von beispielloser Bedeutung.

Verstärkte Ungleichheiten, eine Gesundheitsund Wirtschaftskrise – es gibt viele dringende Probleme, die wir als Gesellschaft jetzt anpacken müssen. Die Klimakrise dabei zurückzustellen wäre aber ein fataler Fehler. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, dass wir auf die Wissenschaft hören und frühzeitig handeln müssen, um angemessen auf Krisensituationen reagieren zu können. Die Normalität nach der Corona-Krise wird eine andere sein als die, die wir kannten. Grosse Veränderungen sind unvermeidbar. Es ist deshalb entscheidend, dass wir bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise nicht zusätzlich die Klimakrise befeuern. Stattdessen müssen wir die Überwindung der Corona-Krise und den Wandel hin zu einer klimagerechten Zukunft gemeinsam angehen. Sofortige Krisenhilfe, klimafreundliche Investitionen und die Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen müssen Teil eines Investitionsprogramms für die Wirtschaft sein, um eine resiliente, zukunftsfähige Gesellschaft aufzubauen.

Die folgenden Massnahmen sind hauptsächlich aus Entwürfen unseres Klima-Aktionsplan abgeleitet, an welchem wir seit Monaten arbeiten, und fokussieren auf ein Krisenmanagement mit einem starken ökologischen Effekt. Uns ist jedoch bewusst, dass sie bei weitem nicht alle Probleme der aktuellen Krise ansprechen. Um die Krise nachhaltig zu lösen, müssen auch andere Forderungen bezüglich der Corona-Krise gehört werden, wie die des Frauen*streiks, der Pflegeinitiative, der Seebrücke Schweiz und vieler weiteren Bewegungen und Initiativen aus der Bevölkerung, die sich für eine humane Antwort auf die Krise und eine funktionierende Gesellschaft einsetzen oder für Betroffene und ihre eigenen Rechte einstehen wie Hilf-Jetzt.ch oder mietstreik.ch.

Die folgenden erwähnten Massnahmen sind kurz gehalten. Ausführlichere Erklärungen und Quellen dazu sind auf userer Website www.climateactionplan.ch aufgeschaltet.

Motorisierter Individualverkehr und Luftfahrt

Der Verkehr auf der Strasse und in der Luft ist einer der grössten Schweizer Emittenten von Treibhausgasemissionen. Im Zuge der Corona-Krise wurde der Verkehrssektor praktisch stillgelegt und ist nun auf staatliche Unterstützung angewiesen. Wenn diese jetzt gesprochen wird, muss der Staat eine klare Änderung seiner Prioritäten vornehmen. Unterstützung von Unternehmen im Bereich Verkehr sollte nicht heissen, den Verkehr in den alten, ökologisch nicht tragbaren “Normal”-Zustand zurückzuführen, sondern muss eine nachhaltige Verkehrswende anstreben. Die Unterstützung muss deshalb an Reduktionsziele gebunden werden, welche Netto Null Treibhausgasemissionen bis spätestens 2030 vorsehen. Emissionsarme Verkehrsmittel wie das Fahrrad, elektrifizierte Busse, Trams und Züge müssen auf Kurz- und Langstrecken massiv gefördert werden. Die Grundlage für unser zukünftiges Mobilitätssystems wird jetzt gelegt und dieses muss zwingend ökologisch sein.

Emissionsobergrenze für die Luftfahrt

Der direkteste Weg, die Emissionen des Flugverkehrs zu begrenzen, besteht darin, eine absolute Obergrenze pro Jahr festzulegen und Emissionsrechte zu verteilen. Für jeden Flug müssen die Emissionen berechnet und entsprechende Emissionsberechtigungen eingeholt werden. Der Emissionspfad muss bis 2030 schrittweise Null erreichen.

Verbot von Kurzstreckenflügen

Dazu ist ein sofortiges Verbot von Passagier- und Transportflügen innerhalb Europa unumgänglich.

Alternativen zum Fliegen unterstützen

Neben einer starken Reduktion des Flugverkehrs müssen gleichzeitig auch die Alternativen dazu massiv verbessert werden. Naheliegende Massnahmen sind die Entwicklung neuer Nachtzuglinien, bessere Zugverbindungen für Reiseziele, die nicht gut angebunden sind, und benutzerfreundlichere Buchungs-Websites (etwa eine harmonisierte europäische Plattform). Auch für klimafreundlichen Nahverkehr muss entsprechende Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Strassenspuren müssen für Fahrräder freigegeben, Autobahnspuren ausschliesslich für den öffentlichen Fernverkehr reserviert sowie die Installation von Ladestationen für E-Bikes und Elektroautos vorangetrieben werden. Zudem sollen weitere Massnahmen in diesem Bereich erforscht werden.

Unterstützung der Arbeitenden in der Luftfahrt

Durch die Reduktion des Flugverkehrs werden zwangsläufig Arbeitsplätze verloren gehen. Um den ökologischen Wandel sozialverträglich zu gestalten, ist es folglich entscheidend, den Beschäftigten in der Luftfahrt Umschulungen zu garantieren und finanzielle Hilfe zum vollen Ausgleich der ihnen entgangenen Gehälter zu leisten.

Autofreie Städte

Der motorisierte Individualverkehr sollte aus den Städten verbannt werden. Ausnahmen bilden Zulieferdienste, örtliches Gewerbe, die Aufrechterhaltung der öffe tlichen Dienstleistungen, der öffe tliche Verkehr sowie die Mobilität von Menschen mit Einschränkungen. Dadurch verbessert sich die Luftqualität substanziell und bietet mehr Freiraum für die Stadtbewohner*innen. Eine hohe Luftverschmutzung schwächt das Immunsystem und erhöht das Risiko, an Krankheiten wie Covid-19 zu erkranken.

Zielvereinbarungen

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Die Wiederaufnahme von wirtschaftlicher Aktivität nach der Corona-Krise muss die Weichen für eine zukunftsfähigere Gesellschaft stellen. Sie darf deshalb die natürlichen Kapazitäten der Erde nicht mehr übersteigen und muss mit dem Netto-Null-Ziel bis 2030 kompatibel sein.

Netto-Null-Pläne für Unternehmen

Finanzhilfen für Unternehmen aufgrund der Corona-Krise müssen zwingend an Emissionsreduktionsziele gebunden werden. Firmen, die staatlich Unterstützung beanspruchen, müssen sich verpflichten, bis spätestens im Jahr 2030 klimaneutral zu sein. Die Unternehmen müssen einen Plan vorlegen, wie sie dieses Ziel erreichen, ohne dabei noch nicht existierende oder sich im Ausland befindende Kompensationsmechanismen einzurechnen.

Investitionen

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Um unseren zusätzlichen Strombedarf im Zuge der Dekarbonisierung (z.B. durch den Ersatz von Ölheizungen oder den Übergang zur Elektromobilität) zu decken, muss in nachhaltige Energien investiert werden. Dieser Ausbau in nie dagewesener, aber zwingend notwendiger Geschwindigkeit schafft tausende sinnvolle Arbeitsplätze und stärkt die lokale Wertschöpfung, ist aber auf massive Investitionen angewiesen.

Solarpflicht

Eine Solarpflicht muss eingeführt werden, damit jedes geeignete Hausdach innerhalb von 10 Jahren mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet werden kann, wenn ihre Dächer gemäss Sonnendach.ch eine mittlere, gute oder sehr gute Eignung aufweisen. Die Kapazität der Anlage muss an die Grösse des Daches und nicht an den eigenen Strombedarf angepasst werden. Der Bau von Anlagen wird finanziell unterstützt.

**Grüne Finanzierungsoptionen **

Zur Verbesserung der Finanzierungsinstrumente für verschiedene Massnahmen sollen eine demokratisch geführte Klimabank bzw. ein Klimafonds geschaffen werden. Diese Investitions-Einrichtung kann entweder ergänzend zu existierenden Fonds (Technologiefonds, Finöv, Gebäudeprogramm) bestehen oder aber diese ersetzen. Sie kann in die Energiewende, die Verkehrswende, energetische Sanierungen und weitere grosse klimapolitische Veränderungen investieren bzw. Kredite zu niedrigen Finanzierungskosten dafür zur Verfügung stellen. Damit rechtzeitig für das Ziel “Netto Null 2030” genügend Mittel zur Verfügung stehen, soll die Bank mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 50 Mrd. Franken “gefüllt werden”, beispielsweise durch eine Transferzahlung der SNB. Danach kann die laufende Finanzierung durch eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe oder Flugticket-Abgabe ergänzt werden.

Jobprogramme

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Ein Leben in Würde muss für alle Menschen garantiert sein. Arbeitsplätze, welche durch die Umstrukturierung verloren gehen, müssen durch ökologische Alternativen ersetzt werden. Generell sollten aber alle Menschen bei gleichbleibendem Lohn weniger arbeiten - dies ermöglicht eine gleichmässige Verteilung der nötigen Arbeit, gleichzeitig kann dadurch eine Überproduktion und damit der Ausstoss zusätzlicher THG-Emissionen verhindert werden.

Öffentliches Amt für Grüne Arbeit

Ein öffentliches Amt für “Grüne Arbeit” wird geschaffen, um die sozialen Konsequenzen der Corona-Krise und des Übergangs zu einer THG-neutralen Wirtschaft abzufedern. Im Zuge der Dekarbonisierung werden unvermeidbar Arbeitsplätze in emittierenden Sektoren verloren gehen, da diese schrumpfen oder gar komplett verschwinden müssen. Das Amt soll sich proaktiv um Angestellte in den betroffenen Branchen kümmern und diesen im Voraus eine Alternative in einem nachhaltigen Bereich zur Verfügung stellen. Dazu kann es mit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zusammenarbeiten und muss sich um die Schaffung zusätzlicher Jobs in nachhaltigen Bereichen kümmern.

Ausbildungsprogramm für Planerinnen von erneuerbare Energien*

Der rasche Ausbau der Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien erfordert zusätzliches Personal für die Planung und Montage dieser Anlagen. Der Klima-Aktionsplan rechnet im Spitzenjahr 2031 mit einem zusätzlichen Personalbedarf von 2.500 Planerinnen und 17.000 Installateurinnen. Um diesen Bedarf zu decken, müssen Ausbildungsprogramme finanziert und die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um das Installationspersonal durch Arbeitssuchende zu ergänzen.

**Aus- und Weiterbildung für Fachleute der Gebäudetechnik **

Um sicherzustellen, dass es genügend Fachleute für die Aufgaben im Gebäudebereich gibt, müssen auch hier Aus- und Weiterbildungen angeboten werden. Dies betrifft insbesondere Installateurinnen und Betreiberinnen (Facility-Management) der technischen Anlagen, aber auch für Architektinnen und andere Fachplanerinnen sollen Weiterbildung sichergestellt werden, damit das vorhandene Wissen in die Praxis überführt werden kann.

Arbeitszeitverkürzung

Längerfristig ist eine verkürzte Arbeitswoche sowohl ökologischer als auch sozial gerechter und bietet die Grundlage für den Übergang in eine Postwachstumsgesellschaft. Die Arbeitszeit wird per sofort auf 32 Stunden und vier Arbeitstage pro Woche bei gleich bleibendem Lohn reduziert. So kann die Beschäftigungsrate umgehend erhöht werden. Bis 2030 soll die Wochenarbeitszeit schrittweise weiter verkürzt werden. Eine Arbeitszeitverkürzung erlaubt eine faire Verteilung der Arbeitslast unter den Arbeiter*innen und eine Rückverteilung der Produktivitätsgewinne an Arbeitnehmende.

Landwirtschaft

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Auch in der Schweiz wurden Bauernmärkte geschlossen und der wöchentliche Vertrieb durch landwirtschaftliche Genossenschaften eingeschränkt, während die Supermärkte geöffnet blieben. Dies ist Teil eines allgemeineren globalen politischen Trends, welcher der agro-industriellen Nahrungsmittelproduktion und -verteilung Priorität einräumt, zum Nachteil der kleinen Nahrungsmittelproduzenten und der lokalen agro-ökologischen Produktion. Die gegenwärtige Krise unterstreicht die Dringlichkeit, dies zu überdenken.

Förderung eines agrarökologischen Ernährungssystems

Wir müssen die Bereitstellung von Nahrungsmitteln sicherstellen, die von lokalen, kleinen Nahrungsmittelproduzenten durch agro-ökologische Produktion hergestellt werden - einem erwiesenermassen widerstandsfähigerem und unabhängigerem Produktionssystem. Folglich muss auch die Arbeit von Landwirtinnen und Landarbeiterinnen neu bewertet werden. Dazu gehören notwendigerweise höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen sowie die Unterstützung anderer Produktions- und Konsummodelle wie der gemeinschaftsgestützten Landwirtschaft.

Massentierhaltung

Die industrielle Tierproduktion schafft ein ideales Umfeld für Verbreitung, Entwicklung und Erhöhung der Virulenz von Viren. Die Schweiz muss gegen alle Unternehmens- und Regierungsaktivitäten vorgehen, die eine solche Tierproduktion unterstützen, sei es in fleischproduzierenden Betrieben, in der Handelspolitik oder anderswo. Dazu gehört auch die Unterstützung gerechter, ökologischer und zunehmend pflanzlicher Ernährungssysteme.

Ergänzendes

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Subventionsstopp für fossile Energien

Subventionen für fossile Energien - unter anderem Steuerbefreiungen für Kerosin und Diesel - werden per sofort beendet und das Geld wird klimafreundlich investiert. Die momentane Krise verlangt, dass jeder Franken den betroffenen Personen direkt zukommt, Subventionen für Milliarden-Konzerne kann sich der Staat schlichtweg nicht mehr leisten.

**Reduktionsziele im Finanzsektor **

Ab sofort darf es keine neuen Investitionen, Kredite und Versicherungsdienstleistungen von Projekten und Unternehmen, die in fossilen Energien aktiv sind, mehr geben. Zusätzlich müssen die Finanzinstitute bis Ende 2020 klare Pläne mit konkreten Zielen und Massnahmen vorlegen, wie sie ihre Finanzflüsse (Kredite, Investitionen und Versicherungsdienstleistungen) bis 2030 auf Netto Null bringen.

**Ablösung des BIP durch den SDI **

Um nach der Corona-Rezession unsere Wirtschaft nachhaltiger wiederaufzubauen, brauchen wir einen Indikator, der neben rein monetären Werten auch die Umwelt und andere menschliche Bedürfnisse angemessen miteinbezieht. Die Schweiz übernimmt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und internationalen Einführung des “Index für nachhaltige Entwicklung” (SDI) nach Jason Hickel (2020) als Alternative zum BIP. Ziel ist es, den neuen Indikator als international entscheidendes Mass für Lebensqualität und Wohlstand zu etablieren.

Ausführlichere Erklärungen und Quellen sind auf unserer Website www.climateactionplan.ch aufgeschaltet.