Unsere Kritik am CO2-Gesetz
Das Parlament hat sich auf ein neues CO2-Gesetz geeinigt. Dieses ist für den Klimastreik und die Wissenschaftler*innen jedoch klar ungenügend und zu wenig ambitioniert. Auf nationaler Ebene wurde entschieden, kein Referendum zu ergreifen, einzelne Regionen wiederum haben eine andere Strategie gewählt.
Das revidierte CO2-Gesetz regelt zu grossen Teilen die Schweizer Klimapolitik von 2020 - 2030. Das von National- und Ständerat verabschiedete Gesetz setzt das Ziel, die CO2-Emissionen bis 2030 um 50% gegenüber 1990 zu reduzieren (davon nur 75% im Inland). Dafür gibt es neue Massnahmen im Bereich der Gebäudesanierungen, des Flugverkehrs und der industriellen Emissionen (Unternehmen). Ausserdem werden die CO2-Grenzwerte für Fahrzeuge verschärft, die Kompensationsabgabe auf Treibstoffe (z.B. Benzin) und die CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffe (z.B. Heizöl) erhöht. Die meisten Wissenschaftler*innen sind sich einig, dass das Gesetz mehr Klimaschutz mit sich bringt als der Status Quo. Darüber, wie gross genau die Verbesserung sein soll, gehen die Meinungen auseinander…
Als Klimastreik kritisieren wir dieses Gesetz. Mit der im CO2-Gesetz festgelegten Zielsetzung ist das 1.5°C-Ziel des Pariser Abkommen nicht erreichbar, wie Reto Knutti im 10vor10 sagt. Wir fordern netto null Emissionen ohne Kompensationstechnologien bis 2030, nicht 2050! So bestätigte kürzlich Thomas Stocker, Präsident des Oeschger Zentrums für Klimaforschung an der Universität Bern, das die Forderung nach netto null Emissionen bis 2030 richtig ist .
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der grössste Schweizer Klimasünder - der Finanzplatz - vom Gesetz praktisch ausgenommen ist. Der Schweiz Finanzplatz stösst das 20-fache der Schweizer Territorial-Emissionen oder 2% der globalen Emissionen aus Es gibt keine griffigen Massnahmen, um die Finanzierung von klimaschädlichen Projekten zu stoppen. Zudem sind die Massnahmen nicht klimagerecht, die Massnahmen müssten stärker sozial abgefedert sein und Verursacher*innen wie Credit Suisse, Lonza, LafargeHolcim und weitere müssten viel stärker in die Pflicht genommen werden. Losgelöst von der Referendumsfrage sind wir uns also einig: Dieses Gesetz ist ungenügend!
Die Frage des Referendums
Sowohl in den einzelnen Regionen wie auch auf schweizweiter Ebene wurde die Frage des Referendums lange diskutiert. Schlussendlich wurde entschieden, dass der Klimastreik Schweiz das Referendum national nicht ergreift. Die Regionen waren in ihren Entscheidungen schon immer unabhängig. Deshalb liegt die Kompetenz in dieser Frage auch bei ihnen.
Einige Regionen haben aufgrund dessen das Referendum lanciert (es sind 6 kantonale Strukturen, darunter Waadt, Genf, Neuenburg, Jura, Wallis und Berner Jura). Für sie ist das vorliegende CO2-Gesetz der falsche Weg, weil es eine Lösung der Klimakrise vortäusche. Ausserdem bitte das Gesetz nicht diejenigen zur Kasse, welche an der Quelle der Emissionen sitzen, sondern würde wieder die Konsument*innen in die Pflicht nehmen. Das sei nicht klimagerecht.
Die restlichen Regionalgruppen wie Aargau, Appenzell, Basel, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Oberaargau, Schaffhausen, St. Gallen, Tessin, Winterthur, Zentralschweiz, Zürich und viele weitere Regionalgruppen werden sich nicht am Referendum beteiligen, denn sie wollen diesen kleinen Fortschritt nicht aktiv verhindern. Sie werden sich stattdessen auf Projekte wie den Strike for Future fokussieren.
Zum Abschluss: trotz allen Diskussionen und den unterschiedlichen Strategie-Vorstellungen stehen wir als Klimastreikbewegung nach wie vor zusammen… Auch wenn die Medien über eine angebliche Spaltung schreiben, haben wir das gleiche Endziel - eine lebenswerte, gerechte Welt für alle. Wir sind uns einig: Das neue CO2-Gesetz wird uns beim Erreichen dieses Vorhabens nicht sonderlich weiterhelfen.