In einem Staat, der als Rechtsstaat gelten will, müssen alle wissen, was verboten ist und was nicht. Mit dem Begriff "terroristische*r Gefährder*in" ist ebendies jedoch nicht mehr möglich. Der Begriff ist so schwammig und breit, dass er Willkür Tür und Tor öffnet. Es werden die Instrumente geschaffen, um selbst gegen Menschen, die sich an gewaltfreien Aktionen beteiligen oder von einer besseren Zukunft nach einem Systemwandel träumen, unter dem Vorwand des Terrorverdachts vorzugehen. Es geht nicht mehr darum, was eine Person tut, sondern darum, was eine Beamte oder ein Beamter von ihr erwartet. Kommt der blosse Verdacht auf, dass eine Person „Furcht und Schrecken“ verbreitet (was auch immer das heissen soll), dann kann sie als Gefährderin eingestuft und mit Hausarrest belegt werden. Auch Kinder ab 15 Jahren können von dieser Zwangsmassnahme betroffen sein. Kurz: Nachdem im Zuge der Konzerninitiative lange (fälschlicherweise) behauptet wurde, die Unschuldsvermutung für Konzerne würde aufgehoben, will das Parlament nun genau dies in Bezug auf die Bewohner*innen der Schweiz tatsächlich gesetzlich verankern. Konzerne sollen also besser geschützt werden als Kinder? Wir sagen Nein zu mehr Willkür und zur Schwächung der politischen Mitgestaltungsmöglichkeiten!

PS: Müssen wir damit rechnen, dass die Parlamentarier*innen, die sich für das PMT ausgesprochen haben, gleich nach Inkrafttreten des Gesetzes unter Hausarrest gestellt werden? Schliesslich haben sie über Monate „Furcht und Schrecken“ in allen möglichen Gesellschaftsschichten verbreitet. Sollte dies der Fall sein, ist ihnen eine Soli-Demo durch uns sicher.